AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines zur Vertragsleistung
Für die der PMA-Service erteilten Aufträge gelten die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
1.1 Der vorliegende Dienstleistungsvertrag kommt zwischen der PMA-Service und dem Auftraggeber zustande.
1.2 Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen zwischen Auftraggebern und Bewerbern. Insbesondere übernimmt die PMA-Service die Beschaffung, Beurteilung und Vorauswahl von Bewerbern unter Maßgabe der jeweiligen Anforderungen der Auftraggeber.
1.3 Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich schriftlich. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erlangt der Dienstleistungsvertrag Gültigkeit.
2 Sorgfaltspflichten
2.1 PMA-Service verpflichtet sich, dem Auftraggeber nur solche Bewerbungen zuzuleiten, die weitestgehend den Auftragsanforderungen entsprechen. Für die Dauer der Vermittlungsbemühungen unterrichtet die PMA-Service auf Wunsch den Auftraggeber regelmäßig über den Fortgang der Bemühungen.
2.2 Dem Auftraggeber werden ausgewählte, qualifizierte Kandidaten vorgestellt, nachdem der Auftraggeber PMA-Service umfassend und schriftlich über die Anforderungen und den Inhalt der zu besetzenden Position informiert hat. Er verpflichtet sich während des Rekrutierungsprozesses zur Zusammenarbeit mit der PMA-Service. Vermittlungsaufträge basieren auf den uns zur Verfügung stehenden Daten und Unterlagen
2.3 PMA-Service übernimmt alle, zur Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter, notwendigen Maßnahmen und verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen. Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt. Diese werden ausschließlich zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit verwendet.
2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm von PMA-Service überlassenen Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Besetzung des eigenen Arbeitsplatzes zu verwenden. Eine Weitergabe jeglicher daraus resultierender Informationen an Dritte ist nicht erlaubt. Unterlagen von Bewerbern bleiben Eigentum von PMA-Service und sind bei Nichteinstellung zurückzugeben. Entfällt der Vermittlungsbedarf, ist PMA-Service durch den Auftraggeber umgehend zu informieren.
2.5. Sollten Unterlagen und / oder Informationen zu einem Bewerber ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der PMA.Service – gleich in welcher Art und Form – an Dritte weiter gegeben werden und der Bewerber wird an anderer Stelle, außerhalb des direkten Umfeldes des Auftraggebers vermittelt oder eingesetzt (gleich ob in Festanstellung, Freiberufler oder in sonst welcher Form), so sind der PMA-Service der entstandene Schaden in Form einer Vermittlungsprovision in der ursprünglich bei direkter Vermittlung fälligen Höhe zu ersetzen.
3 Erfüllung
Ein Vermittlungsauftrag gilt als erfüllt, sobald ein Beschäftigungsverhältnis mit einem von PMA-Service vorgeschlagenen Bewerber zustande gekommen ist. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt.
Als von PMA-Service vermittelt, gelten auch solche Kandidaten, die in einem Zeitraum von 12 Monaten ab erstmaligem Vorstellen mit dem Kunden einen Vertrag schließen, sofern der Erstkontakt durch PMA-Service erfolgte. Dies gilt auch dann, wenn der Kandidat im benannten Zeitraum in anderen verbundenen Unternehmen des Kunden eingesetzt wird. Bei allen Formen der Entsendung innerhalb verbundener Unternehmen wird entsprechend verfahren.
Grundsätzlich übernimmt die PMA-Service das gesamte Bewerbermanagement. Dies umfasst Ansprache, den eigentlichen Bewerbungsprozess und auch Absagemanagement.
4 Vergütung
4.1 PMA-Service erhält vom Auftraggeber für ihre Vermittlungsleistungen ein Honorar.
Das Honorar richtet sich nach dem Jahresbruttozielgehalt des Mitarbeiters und wird frei vereinbart. Der Anspruch auf das Honorar entsteht bei der mandatsbasierten Personalvermittlung durch die Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber und bei der erfolgsbasierten Personalvermittlung durch die Unterzeichnung eines rechtsgültigen Vertrages zw. Auftraggeber und Kandidaten.
Ansprüche über Vorauszahlungen entstehen davon unabhängig und werden ggfls. gemäß der im Auftrag ausgeführten Konditionen verrechnet.
4.2 Die im Vermittlungsvertrag aufgeführten Vermittlungsgebühren verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Der Honoraranspruch besteht 24 Monate nach Bekanntgabe des Bewerbers.
4.4 Werden zusätzliche Leistungen (z.B. Mitarbeit freiberuflicher Mitarbeiter) zwischen den Parteien vereinbart, werden diese Leistungen gesondert berechnet. Die Kosten hierfür sind der Personalvermittlung zu erstatten und sind zeitlich nicht limitiert.
4.5 Mit der geleisteten Vergütung sind die Dienste von PMA-Service abgegolten.
4.6 Für alle sonstigen Aktivitäten erheben wir einen Aufwandsausgleich von 250,- E/h bzw. 2.000,- E/Tag
5 Gewährleistung/Garantie
Grundsätzlich übernimmt PMA-Service nicht die Verantwortung für Personalentscheidungen des Auftraggebers.
Eine Rückzahlung der Courtage wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6 Kündigung / Neuauftrag
6.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vermittlungsauftrag zurücktreten.
6.2 Sollte der Auftraggeber keinen Vermittlungsbedarf mehr haben, sei es aus wirtschaftlichen Gründen, weil die vakante Stelle anderweitig besetzt wurde oder anderen Gründen, so sind die bis zum Auftragsende entstandenen Kosten in Höhe von 50% der zu erwartenden Courtage – basierend auf den benannten Zielgehältern – der PMA-Service zu erstatten, mind. jedoch 3.000,- Euro.
6.3 Sollten sich wesentliche Änderungen des Anforderungsprofils ergeben, wird dies als Rückzug des ursprünglichen Auftrags der Position gemäß 6.2 angesehen. In diesem Fall behält sich PMA-Service das Recht vor, seine Dienste einzustellen. Sollten PMA-Service sich innerhalb einer Woche nach Abänderung nicht gegenteilig äußern, wird automatisch mit der Abänderung ein neuer Auftrag generiert.
6.4 Kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von PMA-Service vorgestellten Bewerber nach Kündigung des Personalvermittlungsvertrages zustande, bleibt der Anspruch der Personalvermittlung der PMA-Service auf das Vermittlungshonorar unberührt.
Sollte mit einem vorgestellten Kandidaten innerhalb von 24 Monaten im gleichen Unternehmen oder Unternehmensverbund ein Vertragsabschluss realisiert werden, gilt die Leistung ebenfalls als erbracht. Entsendungen oder ähnlich gerichtete Mitarbeit als freelancer, Werkvertragsnehmer o.ä. werden in gleicher Form behandelt.
6.5 Leistet der Auftraggeber nicht die erforderliche Mitwirkungspflicht oder werden sonstige vertragl. Verpflichtungen vom Auftraggeber nicht eingehalten, behält sich PMA-Service das Recht vor, seine Dienste einzustellen.
Dies gilt insbesondere, wenn nach der Vorstellung von mind. 4 Kandidaten innerhalb von 4 Wochen nach der Vorstellung des letzten Kandidaten keine Reaktion oder Entscheidung des Auftraggebers fällt.
Die Bearbeitungskosten sind gem. 6.2 zu erstatten.
6.6 Bewerber, die sich in einem Zeitraum – der länger als 12 Monate zurück liegt – schon einmal beim Unternehmen beworben haben, gelten als Neuvorstellung im Sinne einer Neupräsentation.
7 Haftung
Eine Haftung für etwaige Schäden, die durch vermittelte Mitarbeiter entstehen, wird ausgeschlossen. Das Gleiche gilt in diesem Zusammenhang für Regress- und sonstige Ersatzansprüche.
8 Zahlung
Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, da zu diesem Zeitpunkt alle Leistungen erbracht worden sind.
9 Sonstiges
9.1 Reise- / Vorstellungskosten werden vom Bewerber direkt beim Auftraggeber geltend gemacht
9.2 Alle Preise sind Nettopreise. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
9.3. Für Schriftsätze ausserhalb unseres eigentlichen Geschäftsbereiches werden pauschal eine Bearbeitungspauschale von 50 Euro / Schriftsatz erhoben.
10 Pflichten der Bewerber
Die Vermittlung von Bewerbern ist in der Regel für diese kostenfrei.
Schließt der Bewerber mit einem vorgeschlagenen Unternehmen einen Arbeitsvertrag ab, dann verpflichtet sich der Bewerber dieses Arbeitsverhältnis auch anzutreten oder ordnungs- und fristgemäß vorab wieder zu kündigen.
Die PMA-Service ist hiervon zu unterrichten.
Verstößt der Bewerber gegen diese Regelung, ist er gegenüber der PMA-Service schadensersatzpflichtig und zwar in der Höhe der zw. dem Arbeitgeber und der PMA-Service vereinbarten Vermittlungsprovision.
11 Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe (Stand: 01.01.2021)